ABFALLARTEN

Abfallarten - Unbedingt beachten!

Altholz (unbehandelt):


Unbehandelte Altholz fällt meist bei Baustellen, Umzug, oder in Werkstätten an und ist vornehmlich naturbelassenes Holz ohne Beschichtung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung oder anderen Behandlungen. Unbehandelte Altholz finden Sie meistens als:

  • Balken
  • Bretter
  • Holzkisten
  • Möbel
  • Paletten
  • Schnittresten
Bitte bedenken Sie: Wenn anderer Abfälle an Ihrem Holz Anhaftungen befindet, zählt es zu der Annahmegruppe der behandelten Althölzer.

Altholz (behandelt):

Altholz fällt meist bei Baustellen, Umzug, Gewerbebetrieben und dergleichen an und ist vornehmlich beschichtet, lackiert, imprägniert, lasiert, mit anderen Anhaftungen oder anderweitig behandelt. Behandeltes Holz finden Sie meistens als:

  • Fußbodenbretter
  • Möbel
  • Schalbretter
  • Schnittreste
  • Parkett
  • Vertäfelungen
Bitte bedenken Sie: Wenn Sie andere Abfallstoffe dazu beladen, wird dieser Container komplett als gemischte Baustellenabfälle eingestuft.

Baumischabfall:

Baumischabfälle sind Abfallgemische, die sowohl aus mineralischen, wie auch aus organischen Bestandteilen bestehen. Es können alle Bestandteile des Bauschutts vorhanden sein, vermischt mit den unten aufgeführten zusätzlichen Stoffen:

  • Papier, Kunststoffe
  • Pappe, Holz
  • Metalle, Kabel
  • Gips, Rigipsteile
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Gummi, Glas
  • Bodenaushub
Bitte beachten Sie: In unsere Container dürfen keine flüssigen Stoffe verladen werden! Schadstoffverunreinigungen oder -belastete Stoffe wie z.B. Eternitplatten (asbesthaltig), oder Lacke und Farben gehören nicht in den Baumischabfall. Diese Stoffe müssen getrennt entsorgt werden.

Bauschutt:

Bauschutt ist schlecht zu Verwerten und wird deshalb preislich höher eingestuft. Diese auf Leichtbauweise hergestellte Baustoffe sind sehr leicht gegenüber massiven Steinmauern und werden heutzutage gern eingesetzt in der Bauindustrie, für Trennwände innerhalb von Gebäuden. Sie sind meist zu finden als:

  • Ziegelsteine
  • Mauerwerk
  • Fliesen und Kacheln
  • Straßenaufbruch
  • reiner Betonabbruch
  • Dachziegel
  • Mörtel- oder Putzreste
  • Waschbecken und Kloschüsseln
Wenn eine Mischung von Stoffen wie z.B. Holz, Rigips, Metall, Kunststoff, usw. erfolgt, wird ein Container sofort zum Baumischabfallcontainer .

Bitte beachten Sie: Abfälle können nur kostengünstig für Sie als Bauschutt entsorgt werden, wenn Sie den Bauschuttcontainer ordnungsgemäß befüllen. Bitte werfen Sie also deshalb keine Baumischabfälle in den Container.

Bodenaushub:

Hierunter fällt Erdreich in allen Zusammensetzungen:

  • Lehm
  • Tonboden
  • Löß
  • Steine
  • RCL- Material
auch wenn Ziegel oder dergleichen mit dem Erdreich vermischt sind.

Gartenabfälle:

Zu Garten - und Parkabfällen gehören:

  • Rasenschnitt
  • Grünschnitt
  • Äste
  • Wurzeln
  • Laub
  • Baum- und Astschredderabfälle
Bitte beachten: Wurzeln und Äste dürfen nur maximal 20 cm Durchmesser und eine max. Länge von 1 Meter haben. Es dürfen keine anderen Bestandteile dem Gartenabfall beigemischt werden.

Sperrmüll:

Unter Sperrmüll fallen Abfälle aus Privathaushalten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Menge nicht in die üblichen Müllbehälter entsorgt werden dürfen. Zum Sperrmüll gehören:

  • Möbel
  • Bettgestelle
  • Matratzen
  • Lattenroste
  • Regale
  • Teppiche und Teppichböden
  • Leitern
  • Kinderwagen
  • Fahrräder
  • Dreiräder und Roller
  • Koffer und Truhen (ohne Inhalt)
  • Bügelbretter
  • Gardinenstangen

Teerpappe:

Teerpappe muss als gefährlicher Sonderabfall gesondert entsorgt werden. Bitte beachten Sie dass die Stücke das Maß von 50 cm x 50 cm nicht überschreiten.
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